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Zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf Exportkontrollbeschränkungen und -regelungen ist eine abteilungs- und bereichsübergreifende Prozessgestaltung notwendig. Exportkontroll-Prozesse sollten im Bezug auf deren rechtskonforme Aufsetzung und Durchführung und deren maximal-effiziente Umsetzung in der Unternehmenslandschaft betrachtet werden. Ein Baustein hierbei ist die vertragliche Gestaltung von Vertriebs-, Liefer- oder Kaufverträgen. Klauseln zur Absicherung bei Lieferverboten sind ebenso unabdingbar und sparen im Ernstfall Zeit und Kosten wie auch Klauseln zur Kooperation bei genehmigungspflichtigen Lieferungen. Daneben ist die Untersagung von sensiblen Verwendungen und unbefugten Verbreitungen sowie Verpflichtungsklauseln zur Einhaltung von Exportkontrollregelungen ein weiterer Teil eines funktionierenden Exportkontrollsystems und bietet den Kunden die Möglichkeit, transparente Informationen zu gelieferten Waren und Dienstleistungen zu verarbeiten.
Exportkontrollklauseln – Hürden für deutsche Exporteure
Ewald Plum
Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht
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