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veröffentlicht am 19. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
In Erwartung eines umfassenderen Dekrets, das in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll, hat die italienische Regierung am vergangenen Samstagmorgen das „gemeinsame Protokoll zur Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des Covid-19-Virus am Arbeitsplatz“ verabschiedet. Das Protokoll ist das Ergebnis der Vermittlung mit den nationalen Gewerkschaftsvertretern und behandelt die Frage der Notwendigkeit, Informationen über den Zugang der Arbeitnehmer zu den Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu sammeln, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Art. 2 des Protokolls sieht vor, dass „der Arbeitnehmer vor dem Zugang zum Arbeitsplatz einer Kontrolle der Körpertemperatur unterzogen werden kann. Stellt sich heraus, dass die Temperatur über 37,5 Grad (Celsius) liegt, wird der Zugang zum Arbeitsplatz untersagt. Personen, die sich in einem solchen Zustand befinden, werden vorübergehend isoliert und mit Masken ausgestattet. Solche Personen dürfen die Notaufnahme und/oder betriebliche Sanitätsräume nicht aufsuchen, sondern müssen sich so schnell wie möglich mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und dessen Anweisungen befolgen. Der Arbeitgeber hat das Personal und die Besucher über das Zutrittsverbot zum Firmengelände für Personen, die während der letzten 14 Tage – wie von der WHO angewiesen – mit Personen in Kontakt gekommen sind, die positiv auf COVID-19 reagiert haben oder aus Sperrgebieten kommen, zu informieren.
Das Protokoll sind viele datenschutzrechtliche Punkte vor:
Festlegung angemessener Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen zum Schutz der Daten. Insbesondere aus organisatorischer Sicht könnte es notwendig sein:
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Nadia Martini
Avvocato
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