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veröffentlicht am 29. April 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Die Verordnung über Steuervergünstigungen und Direktzuschüsse für private Unternehmen hat zwei Teile, die Steuervergünstigungen und Direktzuschüsse für private Unternehmen betreffen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Elemente der Verordnung:
Die Maßnahmen stehen folgenden Unternehmen zur Verfügung:
Die Verordnung findet keine Anwendung auf ausländische Großunternehmen, die nach für Finanz- und Zahlungsinstitute geltenden Sondergesetzen gegründet wurden:
Steuervergünstigungen umfassen das Recht auf Stundung der Zahlung von bestimmten öffentlichen Abgaben, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 und ausnahmsweise bis zum 31. Juli 2020 zur Zahlung fällig sind:
Juristische Personen sind berechtigt, Barbeihilfen gemäß dieser Verordnung zu erhalten, die nur für die Zahlung von Nettolöhnen und -gehältern verwendet werden dürfen.
Barbeihilfen für Selbständige sowie für die Arbeitnehmer von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen im Privatsektor umfassen Barbeihilfen in Höhe des Nettomindestgehalts von März 2020 pro Arbeitnehmer. Die Zahlungen würden in Mai, Juni und Juli 2020 vorgenommen werden.
Die Barbeihilfen für Arbeitnehmer von Großunternehmen im Privatsektor umfassen Barbeihilfen in Höhe von 50 Prozent des Nettomindestlohns, aber nur für Arbeitnehmer, für welche die Entscheidung über bezahlte Freistellung wegen Rückgang des Arbeitsumfangs oder Arbeitsunterbrechung nach dem 15. März 2020 getroffen wurde (Artikel 116 und 117 des Arbeitsgesetzbuches).
Unternehmen üben das Recht zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Direktzuschüssen durch Vorlage des Vordrucks PPP-PD aus, mit dem Zahlungsdatum 4. Januar 2021. Die angebotene Maßnahme kann wie folgt in Anspruch genommen werden:
Die Verordnung schreibt vor, dass ein Unternehmen, das keine Arbeitnehmer hat und den Vordruck PPP-PD nicht einreicht, dennoch Steuervergünstigungen und Direktzahlungen gemäß der Verordnung nutzen kann. Die Veröffentlichung eines genaueren Verfahrens für diese Fälle wird erwartet.
Unternehmen sind berechtigt, die Vergünstigungen unter folgenden Bedingungen in Anspruch zu nehmen:
Unternehmen können das Recht zur Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen und Direktzahlungen verlieren, wenn sie im Zeitraum zwischen dem 15. März 2020 und dem Ablauf von 3 Monaten ab der letzten Zahlung von Direktzuschüssen die Zahl der Arbeitnehmer um mehr als 10 Prozent reduzieren, nicht eingeschlossen Arbeitnehmer, die vor dem 15. März 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum geschlossen haben, der zwischen dem 15. März 2020 und dem Ablauf von 3 Monaten ab der letzten Zahlung einer Barbeihilfe endet.
Unternehmen, die das Recht zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen und Direktzuschüsse unter dieser Verordnung verlieren, sind zu Folgendem verpflichtet:
Unternehmen, die sich für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Direktzuschüssen entschieden haben, dürfen bis Ende 2020 keine Dividenden auszahlen. Wenn ein Unternehmen vor dem Ende des Jahres 2020 Dividenden auszahlt, verliert es das Recht auf Inanspruchnahme der Vergünstigungen.
Spender sind von der Umsatzsteuer auf erworbene Waren und Dienstleistungen, die der Umsatzsteuerpflichtige an das Gesundheitsministerium, die Gesundheitsversicherung der Republik oder eine staatliche Gesundheitseinrichtung gespendet hat, befreit. Die Befreiung gilt für alle Lieferungen, bei welchen das Datum des Umsatzes zwischen der Einführung und dem Datum des Endes des Ausnahmezustands liegt.
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Slobodan Mihajlović
Tax Consultant (Serbien)
Associate Partner
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