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veröffentlicht am 26. April 2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten
von Gunther Valkenborg
Ein ausländischer Arbeitgeber, der in Belgien Arbeitnehmer einstellt, kann sich zur Überwindung der damit verbundenen rechtlichen, administrativen und steuerlichen Hürden auf die Dienste eines „Employer of Record“ (EoR) verlassen, jedoch sind dabei rechtliche Beschränkungen zu beachten, insbesondere bezüglich des belgischen Arbeitnehmerverleihgesetzes, das dem Entleiher gewisse Befugnisse einschränkt, sowie steuerlicher Vorteile, die bei Nutzung eines EoR entfallen können.
Thorsten Beduhn
Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann
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