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veröffentlicht am 9. April 2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten
Um einen Arbeitnehmer in Slowenien einzustellen und ihm die obligatorischen Leistungen und vorschriftsmäßigen Verträge anzubieten, gibt es zwei Optionen: Die Gründung einer eigenen neuen juristischen Person sowie die Einrichtung eines Bank-, Buchhaltungs- und Gehaltsabrechnungsdienstes in Slowenien, oder die Einsetzung eines Employer of Record, der diese Belange übernimmt. Das Letztere – EoR in Slowenien – wird im folgenden Artikel betrachtet.
Radu-Dragos Dobrescu
Diplom-Kaufmann, MBA, Auditor, Tax Consultant, CPA (Rumänien)
Partner, Niederlassungsleiter
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Alina Dobrescu
Commercial Manager Adria
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