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veröffentlicht am 14. Mai 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Die EU-Kommission hat ihre Hinweise zur kartellrechtlichen Marktabgrenzung umfangreich aktualisiert und erweitert. Das ist für Unternehmen und ihre Berater von erheblicher Bedeutung, weil es im Kartellrecht für viele Fragestellungen auf eine korrekte Marktabgrenzung ankommt, und zwar vor allem immer dann, wenn ermittelt werden muss, ob Unternehmen Wettbewerber sind oder welche Marktanteile ein Unternehmen hat. Eine falsche Marktabgrenzung kann zu einem falschen kartellrechtlichen Prüfungsergebnis führen und somit kartellrechtswidriges Verhalten zur Folge haben.
Die überarbeiteten Hinweise der EU-Kommission finden sich in der „Bekanntmachung der Kommission über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union“ (C/2024/1645). Deren Vorgängerversion war mehr als 25 Jahre in Kraft, weshalb die Überarbeitung von Kartellrechtlern mit Spannung erwartet wurde. Die Neufassung ist deutlich umfangreicher und spiegelt die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte wider.
Unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund der Neufassung ergibt sich vor allem für Unternehmen,
Dr. Johannes Scherzinger, LL.M. (King’s College London)
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Stefan Bausch
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