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veröffentlicht am 11. November 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Für Januar 2021 ist eine Novelle der Fiskalpolitik für Lebensmittel in Polen geplant. Die Novelle – oft „Zuckersteuer” genannt – führt zusätzliche Abgaben auf zuckerhaltige und kleine alkoholische Getränke ein. Sie wird auf zucker-, koffein- oder taurinhaltige Produkte sowie alkoholische Getränke in Verpackungen von bis zu 300 ml erhoben. Der „Polnische Verband der Lebensmittelhersteller (Polska Federacja Producentów Żywności)” erwartet bei Getränken einen Preisanstieg von bis zu 40 Prozent.
Während die Alkoholsteuer meistens über bestehende Kanäle erhoben wird und für lizenzierte Großhändler gilt, ist die Abgabe auf zuckerhaltige Getränke eine neue Art von Steuer, die umfangreichere Neuerungen erfordert. Sie gilt für
Die neuen Regelungen verpflichten die o.g. Unternehmen, dem zuständigen Finanzamt neue Erklärungen vorzulegen. Die Erklärung muss u.a. die Anzahl der Liter verkaufter gesüßter Getränke sowie die Chargennummern des Herstellers enthalten. Die Abgabe ist bis zum 25. Tag des Folgemonats nach dem Monat zu entrichten, für den die Erklärung abgegeben wird. Wird die Abgabe nicht gezahlt, muss das Unternehmen eine Geldbuße i.H.v. von 50 Prozent des gesamten Abgabenbetrags zahlen.
Die neue Regelung gilt für zuckerhaltige Getränke mit zugesetzten Monosacchariden, Disacchariden oder Lebensmittel, die solche Substanzen sowie Süßstoffe enthalten (für Einzelheiten vgl. die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe). Die Grundabgabe auf zuckerhaltige Getränke beträgt 0,11 Euro (0,5 Polnische Złoty) pro 1000 ml. Zusätzlich wird eine Sonderabgabe i.H.v. 0,01 Euro (0,05 Polnische Złoty) für jedes Gramm Zucker oberhalb der Obergrenze von 5g/100ml eingeführt. Eine weitere Abgabe gilt auch für koffein- oder taurinhaltige Getränke: sie beträgt 0,02 Euro (0,1 Polnische Złoty) pro 1000 ml. Der Gesamtbetrag der Zuckersteuer darf 0,26 Euro (1,2 Polnische Złoty) pro 1000 ml nicht überschreiten. Die Abgabe auf zuckerhaltige Getränke findet keine Anwendung auf
Darüber hinaus wird auf Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen und Produkte mit einem Fruchtgehalt von mind. 20 Prozent oder Gemüsesäfte, die mehr als 5g Zucker pro 100 ml enthalten, die Grundabgabe i.H.v. 0,11 Euro pro 1000 ml nicht erhoben.
Eine andere Abgabe wird auf alkoholische Getränke in Verpackungen von bis zu 300 ml eingeführt. Solche Getränke sollen mit einer zusätzlichen Abgabe i.H.v. 5,5 Euro (25 Polnische Złoty) pro 1000 ml Alkohol mit 100 Volumenprozent des Produkts belegt werden. Die Abgabe wird vom Lieferanten gezahlt – d.h. dem Unternehmen, das die Großhandelslizenz für die zugrundeliegenden alkoholischen Getränke besitzt. Die Lieferanten sind ebenfalls verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt aktualisierte Informationen zu übermitteln. Insbesondere sollte die aktualisierte Steuererklärung die genauen Beträge der verkauften Mengen enthalten, auf die die neue Abgabe angewendet wird. Wenn die Berichtspflicht nicht erfüllt wird, muss der Lieferant eine neue Geldbuße von bis zu 2.500 Euro (11.250 Polnische Złoty) zahlen.
Hauptzweck der neuen Steuer ist es, Verbraucher zu einem gesünderen Verhalten zu motivieren. Dennoch wurden die genauen gesundheitlichen Vorteile der novellierten Fiskalpolitik für Lebensmittel nicht umfassend begründet. Darüber hinaus hat die polnische Regierung die Novellierung ohne Rücksicht auf ihre vorherigen Aussagen zur Einführung der neuen Steuer erlassen. Bemerkenswert ist, dass die Verordnung den Begriff „Abgabe” anstelle von „Steuer” verwendet, obwohl der Betrag direkt an das zuständige Finanzamt gezahlt wird und eine Erklärung erforderlich ist. Das könnte zu unnötiger Zweideutigkeit in der Gesetzgebung führen. Mit Sicherheit hat die Gesetzesänderung Auswirkung auf die Endverbraucherpreise. Der Polnische Verband der Lebensmittelhersteller erwartet bei Getränken einen Preisanstieg von 40 Prozent.
Anastazja Niedzielska-Pitera
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