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Die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind unter Beachtung des Fremdvergleichs zu bemessen. Die Missachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes führt bei Aufdeckung durch die Betriebsprüfung zur steuerlichen Korrektur der angesetzten Verrechnungspreise. Bei der steuerlichen Korrektur werden die tatsächlich vereinbarten Verrechnungspreise durch die Verrechnungspreise ersetzt, die dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Ergebnis ist die Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und mangels korrespondierender Gegenberichtigung der Verrechnungspreise im Ausland die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen.
Regelmäßig bietet das TP Global Update Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und teilt Erfahrungen aus der Praxis rund um das Thema Verrechnungspreise.
Michael Scharf
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Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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