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veröffentlicht am 24. März 2025 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Erwachsene Deutsche konnten bisher die mexikanische Staatsbürgerschaft nur unter Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben. Nach einer Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist deutschen Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Deutsche können also die mexikanische Staatsangehörigkeit neben der deutschen Staatsangehörigkeit aufnehmen. Und das hat interessante Vorteile: So ist es laut der mexikanischen Verfassung nur Mexikanern möglich, an Landesgrenzen und Küsten Immobilieneigentum direkt zu erwerben.
Was hat sich geändert?
Dr. Dirk Oetterich, LL.M.
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Moritz Deppe
Rechtsanwalt
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