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Das Thema Environmental, Social and Governance (ESG) im Sinne von unternehmerischer Verantwortung für die sozialen und ökologischen Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns rückt mehr und mehr in den Fokus auch mittelständischer Unternehmen. Der Transformationsprozess wird dabei getrieben durch eine stetig wachsende Dichte von rechtsverbindlichen Vorschriften deren Befolgung in der Praxis eine Etablierung von konzernweiten Managementprozessen notwendig macht. Dies stellt aber gerade den deutschen Mittelstand vor Herausforderungen.
Trotz der in den letzten Jahren stetig angewachsenen Fülle von Vorschriften, werden kaum in Kraft getretene Gesetze schon wieder überarbeitet und durch neue Initiativen ergänzt. Insbesondere die EU verfolgt dabei vor dem Hintergrund ihres ambitionierten EU Green Deal einen allumfassenden Regulierungsansatz, der auf eine holistische Transformation der europäischen Wirtschaft zu stärker nachhaltigem Wirtschaften abzielt. ESG ist somit ein Begriff, der zwar zunehmend in aller Munde ist, inhaltlich aber dennoch schwer zu fassen sein kann.
Environmental, Social und Governance, dahinter steht eine Fülle von Themen, die nun in einem zunehmend rechtsverbindlichen Kontext, folgende grundsätzliche Ziele anstrebt:
E: Die Wirtschaft in Einklang mit unseren planetaren Grenzen zu bringen;
S: Soziale Werte mit ökologischen zu vereinbaren;
G: Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen.
Auch unsere Mandanten stehen im Kontext von ESG vor großen Herausforderungen, die aber – das sollte ebenfalls erwähnt werden – auch einzigartige Chancen mit sich bringen. Neue Märkte tun sich auf und durch eine EU-weite Homogenisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen fallen Wettbewerbsnachteile für engagierte Unternehmen weg. Zugleich entstehen aber auch neue Risiken, deren Bewältigung gerade für den Mittelstand mit seinen traditionell knappen Verwaltungsressourcen zu einer Zumutung zu werden scheinen. Gerade hier stehen die immer strengeren Standards für nachhaltiges Wirtschaften auf dem Prüfstand der Praxistauglichkeit, vor allem, wenn die oftmals noch praxisunerfahrene Nachhaltigkeitsregulatorik für Rechtsunsicherheit bei den Anwendern sorgt. Es lässt sich aber schon heute mit Bestimmtheit sagen, dass unternehmerischer Erfolg in Zukunft eng verknüpft sein wird, auch und insbesondere mit dem Thema Nachhaltigkeit. Die inhaltlich eng miteinander verzahnten Teilbereiche von ESG lassen bei vorausschauender Planung und Umsetzung zahlreiche Synergieeffekte erkennen, weshalb eine erfolgreiche ESG-Compliance in der Praxis oft gar nicht so aufwendig ist, wie anfangs vermutet. Zwingend erforderlich aber ist die Bereitschaft von Unternehmen, die eigenen Prozesse in Geschäftstätigkeit und -führung systematisch vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage zu überprüfen und an aktuelle und zukünftige Anforderungen von ESG anzupassen.
Christian Marthol
Rechtsanwalt
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