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zuletzt aktualisiert am 25. Oktober 2023 | Lesedauer ca. 6 Minuten
Da die Mehrheit der vom „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – nachfolgend: „Lieferkettengesetz“ oder „LkSG“) geschützten menschenrechtlichen Risiken einen unmittelbaren Bezug zum Arbeits- sowie Arbeitsschutzrecht haben und das LkSG zudem unmittelbare individual- wie auch kollektivarbeitsrechtliche Auswirkungen hat, werden die HR-Abteilungen nicht umhin kommen, sich mit den Regelungen vertraut zu machen.
Kaspar B. Renfordt
Rechtsanwalt
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