Rödl & Partner Schweiz: Allgemeine Geschäftsbedingungen

PrintMailRate-it

​1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und der Rödl & Partner AG, Zürich (Rödl & Partner) abgeschlossenen Auftrages (Auftrag). Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.roedl.com/agb-schweiz publiziert.

  
Von den AGB abweichende Bestimmungen oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, soweit sie von Rödl & Partner ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

 

2 Vertragsabschluss

Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn Rödl & Partner die vom Auftraggeber gegengezeichnete Auftragsbestätigung erhält oder wenn der Auftraggeber eine Offerte von Rödl & Partner schriftlich annimmt.

  

3 Leistungen

Inhalt und Umfang eines konkreten Auftrages werden schriftlich festgehalten. Rödl & Partner erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren Gesetze, Verordnungen sowie den allenfalls anwendbaren Standes- und Berufsregeln. Ein Erfolg im Sinne von gewissen wirtschaftlichen oder sonstigen Folgen ist nicht geschuldet.

  
Gutachten, Berichte, Stellungnahmen, Präsentationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung durch Rödl & Partner oder mit einem entsprechenden Abschlussschreiben verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, sind unverbindlich und können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen.

 
Sofern nicht ausdrücklich als Zusicherung vereinbart, gelten Terminangaben als unverbindliche Zielvorgaben.

  
Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im Auftrag, hat Rödl & Partner Sachverhalte nur nach Schweizer Recht zu prüfen und/oder der Auftragsdurchführung zugrunde zu legen. Rödl & Partner ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen für den Auftraggeber nur dann verpflichtet, wenn Rödl & Partner dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde.

 

4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, damit Rödl & Partner ihren Auftrag ordnungsgemäss und zeitgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat der Auftraggeber Rödl & Partner unaufgefordert und rechtzeitig alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben und Rödl & Partner zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrages wesentlich sein könnten.

  
Es obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber sicherzustellen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die erfolgten Anweisungen korrekt und vollständig sind, weshalb Rödl & Partner bei der Erfüllung ihres Auftrags von der Korrektheit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Tatsa-chen, Zahlenangaben, Inventare und Aufstellungen ausgehen darf.

  
Ein allfälliger Mehraufwand von Rödl & Partner, der sich aus unvollständigen, falschen und/oder verspätet nachgereichten Unterlagen oder Informationen ergibt, ist – selbst bei einem verbindlichen Kostendach – vom Auftraggeber zu tragen.

 

5 Aufbewahrung von Unterlagen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rödl & Partner übermittelte Daten, Unterlagen und Informationen, auch solche persönlicher Natur, für die Dauer des Auftrages bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf Datenträgern (Servern, Computern, CD-ROMs etc.), die auch im Ausland liegen können, gespeichert werden.

  
Unterlagen, die Rödl & Partner zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht explizit deren Rückgabe verlangt.

  

6 Informationsaustausch und Geheimhaltung

Der Auftraggeber erklärt in Kenntnis der Risiken des E-Mail-Verkehrs (z.B. Datenverlust bei Übermittlung, Kenntnisnahme Dritter vom Inhalt unverschlüsselter E-Mail-Korrespondenz) sein Einverständnis, dass ein Informationsaustausch sowie die Übermittlung von vertraulichen Daten zwischen dem Auftraggeber und Rödl & Partner auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen kann. Jede Partei hat in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

 
Rödl & Partner und ihre Mitarbeiter wahren während und nach dem Auftrag Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie weitere vertrauliche Informationen des Auftraggebers. Als vertraulich gelten alle Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.

  
Von der Pflicht zur Verschwiegenheit sind ausgenommen die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte (i) zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von Rödl & Partner, soweit diese Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, oder (ii) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung. Des Weiteren ist Rödl & Partner berechtigt, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, vertrauliche Informationen unter Partnern und Mitarbeitern ungeachtet der jeweiligen Zugehörigkeit zu den verschiedenen Sparten (Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige Berater) auszutauschen sowie gegenüber ausländischen Gesellschaften der Rödl & Partner Gruppe und Kooperationspartnern, einschliesslich der Barbier Habegger Rödl Rechtsanwälte AG, Winterthur, offenzulegen.

 
Die vorstehenden Verpflichtungen hindern Rödl & Partner nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.

 

7 Schutz- und Nutzungsrechte

Alle von Rödl & Partner erteilten Auskünfte, erstellten Berichte und Gutachten sind ausschliesslich für den Auftraggeber bestimmt und unterliegen gegebenenfalls dem Urheberrechtschutz.

  
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen aller Art sowie von fachlichen Aussagen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Rödl & Partner zulässig und erfolgt nur gegen Ausstellung entsprechender Release oder Reliance Letters, in denen explizit auf die Haftungsbeschränkung bzw. den Haftungsausschluss von Rödl & Partner hingewiesen wird. Je nach Art und Umfang der geplanten Weitergabe ist zu erörtern, in wie weit besondere Vereinbarungen zur beruflichen Haftung im Rahmen einer Due Diligence zu treffen sind. Die Einschränkungen der Weitergabe gelten nicht für Organe, Gesellschafter und/oder Tochtergesellschaften des Auftraggebers.

 
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, verbindliche Berichterstattungen von Rödl & Partner oder sonstige Arbeitsergebnisse abzuändern, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Auftraggeber besteht.

  
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

 
8 Honorare

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Honorare nach Aufwand zu den jeweils anwendbaren Stundenansätzen der Mitarbeiter von Rödl & Partner verrechnet. Abgerechnet wird mit Mindesteinheiten von 10 Minuten. Reisezeiten werden mit dem jeweiligen halben anwendbaren Stundenansatz verrechnet.

 
Haben die Parteien schriftlich ein Pauschalhonorar vereinbart, gilt dieses nur für die Dienstleistungen, die explizit unter das Pauschalhonorar fallen. Zusätzliche Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.

 
Neben dem Honorar hat Rödl & Partner Anspruch auf Ersatz der angefallenen Auslagen (Reisespesen, Verpflegung, etc.). Daneben werden der Verwaltungsaufwand (wie Porti, Telefon, Material, etc.) mit einer Verwaltungspauschale von 3% des Honorars abgerechnet. Mandatiert Rödl & Partner nach Absprache mit dem Auftraggeber Dritte zur Erbringungen von Leistungen, verpflichtet sich der Auftraggeber auf Verlangen von Rödl & Partner, diese Leistungen direkt zu begleichen und Rödl & Partner von den eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.

  
Von Rödl & Partner unterbreitete Kosten- und Honorar-schätzungen sind lediglich Schätzungen und gelten nicht als vereinbartes Pauschalhonorar. Die Kosten- und Honorarschätzungen beruhen immer auf den im Zeitpunkt ihrer Abgabe getroffenen und bekannten Annahmen. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird Rödl & Partner den Auftraggeber darüber zeitnah in Kenntnis setzen.

 
Sollte Rödl & Partner in Abstimmung mit dem Auftraggeber Untersuchungen durchführen, welche über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, oder sollte sich im Verlaufe der Dienstleistungserbringung herausstellen, dass weitere Leistungen in einem wesentlichen Umfang notwendig sind, oder sollten Bedingungen des vereinbarten Leistungsumfangs im Ganzen oder in Teilen nicht mehr erfüllt sein, werden sich der Auftraggeber und Rödl & Partner über eine neue Festlegung des Honorars abstimmen.


9 Zahlungsmodalitäten

Sämtliche Honorare und Kostenschätzungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

  
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich. Rödl & Partner kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie periodisch Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen.

 
Im Falle der Anforderung eines Vorschusses, der Stellung einer Zwischenrechnung oder bei Verzug von Zahlungen kann Rödl & Partner die Erbringung ihrer Tätigkeiten bis zur Begleichung der geschuldeten Zahlung aufschieben bzw. einstellen.

 
Rechnungen von Rödl & Partner sind innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsdatum mittels Banküberweisung zu zahlen. Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers gilt eine Rechnung innert 10 Tagen nach Zustellung als ohne Widerspruch angenommen.

 
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so ergehen kostenpflichtige Mahnungen und es wird ab Fälligkeit ein Verzugszins von 5% erhoben.

 

10 Haftung

Rödl & Partner haftet dem Auftraggeber bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und weiterer vertraglichen Verpflichtungen.

  
Jede weitergehende Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, wird die Haftung ausgeschlossen (i) für abgegebene Erklärungen von Rödl & Partner in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts gewisser Umstände, (ii) für allfällige Ansprüche Dritter aufgrund der Weitergabe von Arbeitsergebnissen aller Art, die vom Auftraggeber ohne Zustimmung von Rödl & Partner an Dritte weitergegeben wurden, und (iii) für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.

  
Beanstandungen aus dem Vertrag sind umgehend schriftlich zu rügen und Rödl & Partner ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren.

 
Die Haftung von Rödl & Partner wird, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe von CHF 2'000'000.--  beschränkt. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Personen, denen Rödl & Partner die Besorgung der Geschäfte erlaubterweise übertragen hat.

 

11 Beendigung des Auftrags und deren Folgen

Der Auftrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt nicht bei Pflichtprüfungen und sonstigen gesetzlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

  
Rödl & Partner ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Überschuldung oder wiederholtem Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, den Auftrag sofort und selbst zur Unzeit zu kündigen, ohne dass dadurch Rödl & Partner schadenersatzpflichtig wird.

 
Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die von Rödl & Partner bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zu bezahlen. Im Falle eines vereinbarten Pauschalhonorars ist dieses anteilsmässig für die bereits erbrachten Leistungen geschuldet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund einer Kündigung zur Unzeit.

 

12 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

 

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und Rödl & Partner und diese AGB unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des IPRG. Erfüllungsort für die so bestimmten Leistungen für beide Parteien ist Zürich (Schweiz). Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag oder den AGB sind die Gerichte des Kantons Zürich, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.

Skip Ribbon Commands
Skip to main content
Deutschland Weltweit Search Menu