Schnell gelesen: Unsere Einschätzung

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  • Das „Eckpunktepapier” des BMF zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist nicht ausgereift. Wichtige Fragen bleiben offen.
  • Eine Tendenz ist aber eindeutig ablesbar: es kommt zu einer deutlicheren Verschärfung als nach dem Urteil des BVerfG erwartet, die nicht nur klassische „Großunternehmen”, sondern auch viele Familienunternehmen des erfolgreichen Mittelstands trifft.
  • Jeder Unternehmer sollte jetzt noch einmal die Übertragungsmöglichkeiten von Unternehmensanteilen nach altem Recht prüfen. Zügiges Handeln in den nächsten Monaten ist gefragt.

 

Am 27. Februar 2015 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die ersten Eckpunkte zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Eine neuerliche Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem am 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensbegünstigung zu dem wenig überraschenden Schluss kam, dass die jetzigen Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG nicht vereinbar sind. Die verfassungswidrigen Regelungen gelten jedoch für eine Übergangszeit längstens bis zum 30. Juni 2016 weiter, innerhalb der der Gesetzgeber zu einer Novellierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer verpflichtet ist. Der Gesetzgeber möchte sich bei der geforderten Anpassung auf „minimal-invasive” Korrekturen bei der Betriebsvermögensbegünstigung beschränken – so jedenfalls die ursprüngliche Idee.
 
Der Blick auf die „Eck-punkte” zeigt jedoch, dass das Besteuerungsrecht im Unternehmensbereich deutlich ausgeweitet werden soll und die Erbschaft- und Schenkungsteuer Unternehmen künftig deutlich stärker belasten wird.

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Dr. Hans Weggenmann

Managing Partner

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