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Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen, diese Aktivitäten in die Führungsstrukturen einzubinden und dafür Sorge zu tragen, dass Ziele und Maßnahmen des Arbeitsschutzes beachtet werden.
Die Zielsetzung des Arbeitsschutzes besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dieses Ziel wird im Einzelnen durch Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verfolgt, die auf betrieblicher Ebene in aller Regel vom Arbeitgeber umzusetzen sind. Arbeitgeber, die den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen umsetzen, erfüllen damit nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu einer mitarbeiterbezogenen Unternehmenskultur.
Henning Wündisch
Partner
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Kaspar B. Renfordt